Staatskanzleichef Herrmann sagte nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München, ein Gesetzentwurf sehe vor, dass in Zukunft für alle im Landesrecht verankerten Bestimmungen einfache Kopien ausreichen. Anstelle der Geburtsurkunde genüge der Personalausweis. Laut Herrmann sieht der Entwurf auch vor, dass behördliche Ermessensentscheidungen künftig von einer Künstlichen Intelligenz getroffen werden können.
Bis das neue Gesetz gilt, muss aber nach einer Anhörung der Verbände auch noch der Landtag zustimmen.
Diese Nachricht wurde am 19.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
