Bundesverfassungsgericht
Pflicht zu Unterschriftensammeln für kleine Parteien bleibt

Auch kleine Parteien müssen weiter eine bestimmte Zahl von Unterschriften sammeln, um zur Bundestagswahl zugelassen zu werden.

    Ein Richter in roter Robe hält ein weißes Blatt bei der Urteilsverkündung in der Hand. Der Bildausschnitt zeigt nur seinen Oberkörper ohne Kopf.
    Bundesverfassungsgericht: Pflicht zu Unterschriftensammeln für kleine Parteien bleibt (picture alliance / dpa / Uwe Anspach)
    Einen entsprechenden Beschluss fasste heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Chancengleichheit der Parteien werde durch die Regelung nicht verletzt, hieß es zur Begründung. Zugleich verwies das Gericht darauf, dass mit der Verpflichtung zum Unterschriftensammeln die Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge reduziert werden solle. Damit scheiterte eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei, ÖDP.
    Kleine und neue Parteien, die bisher nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag sitzen, müssen für die Zulassung jeweils einige hundert bis 2000 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln, die sie unterstützen.
    Diese Nachricht wurde am 18.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.