"Also da sehen wir den Nebeneingang zur Garage, wo die Nägel aus dem Boden schauen, wo überhaupt nichts gemacht ist, wo man eben darüberstolpern kann. Dann hier eine Garageneingangstür ohne Schloss, momentan kann jeder in unsere Garage reinlaufen. Wenn wir anschauen, bei dem Fenster, da ist das Fensterbrett runtergefallen durch den Wind, weil es nicht richtig befestigt war. Wir haben da die lapidare Aussage bekommen, das kann schon mal vorkommen, dass beim ersten Wind komplett die ganze Fensterbank runterfällt."
Florian Holzapfel nimmt die Situation so gut es geht mit Humor. Ein eigenes Haus mit Garten, das war sein Traum für die Familie. Ein eigenes Kinderzimmer für die zweieinhalbjährige Tochter. 185 Quadratmeter Wohnfläche, Hanglage. Im Frühjahr 2014 fand die Familie nach längerem Suchen das ideale Grundstück in Wartenberg bei Erding. Eine Planungsfirma erstellte nach Vorgaben den sehr exakten Bauplan hinsichtlich zu verwendendem hochwertigem Material und Niedrigenergiebauweise. Bis zum Planungsvertrag lief alles hervorragend, so Florian Holzapfel, ihm wurde ein Generalunternehmer vorgeschlagen, damit begann das Dilemma:
"Der große Fehler war die Wahl des Generalunternehmers, der hat sich eigentlich sehr geschickt, sehr positiv darstellen können. Wir haben den Generalunternehmervertrag unterschrieben. Mitte März 2014 hat das Bauvorhaben dann mit dem Aushub begonnen."
Bauherr erstaunt über die Kosten
Sehr schnell wurde Holzapfel misstrauisch, als die Arbeiten ganz ohne Bauzaun begannen, es fehlten ein Baucontainer, ein Dixie-Klo, später sogar die Baugerüste. Am Anfang gab es einen kompetenten Baustellenleiter, der wenig später völlig entnervt dem Generalunternehmer kündigte. Fast täglich besuchte Bauherr Holzapfel von München die Baustelle - zum Glück, meint er heute:
"Wir haben schon versucht, mehrfach hinzufahren und haben da gemerkt, dass einzelne Elemente anders gebaut wurden wie im Plan. Das konnten wir immer schnell selber beheben, weil wir gesagt haben, schaut mal, die Wand passt doch so nicht. Dann war die Antwort, das steht doch so im Plan, na gut, dann haben wir gesagt, schauen wir mal gemeinsam in den Plan, dann war die Antwort, ach ja, steht ja doch anders da und dann wurde die Wand wieder rausgerissen."
Was Familie Holzapfel nicht wusste: Der Generalunternehmer beschäftigte kein eigenes Personal, sondern beauftragte Subunternehmer mit mangelnden Fachkenntnissen:
"Das Problem war, dass bei den Grundgewerken, also Estrich, Mauerwerk und Putz so viel auch gepfuscht worden ist, dass alle nachfolgenden Gewerke wie Bodenbeläge, Fliesen und Maler so viel auszubessern gehabt hätten, wenn man qualifiziertes Personal genommen hätte, durch den Generalunternehmervertrag hat man da natürlich keinen Durchgriff auf die Auswahl der Handwerker gehabt."
Nachdem die Handwerker nicht bezahlt wurden vom Generalunternehmer, übernahm der Bauherr selbst die Überweisungen an die Subunternehmer und war baff erstaunt:
"Wir haben gezahlt pro Quadratmeter Fliesenverlegen 60 Euro plus 13 Euro für großflächige Fliesen und der Generalunternehmer hat den Subunternehmern 30 Euro gezahlt für das Verlegen der Fliesen."
Bauvertrag wegen Gewährleistungsansprüchen nicht aufgelöst
Seit Dezember wohnt die Familie nun auf einer Baustelle. Im Gäste-WC herrscht Verletzungsgefahr wegen schiefer und gesprungener Fliesen. Die Wände im Wohnzimmer sind uneben, die Dichtungen der Fenster haben sich gelöst. Selbst die Grundmauern grenzen ohne jegliche Abdichtung direkt ans Erdreich. Nicht nur optische, sondern auch handfeste Mängel, die die Grundsubstanz des noch nicht einmal einjährigen Hauses auf Dauer schädigen können.
Noch wurde das Projekt nicht abgenommen, was bei dem Niedrigenergiehaus auch Verzögerungen bei der staatlichen Förderung nach sich zieht. Es gibt keinen Energiepass, das unabhängige Gutachten des Bauherrenschutzbundes umfasst gut 100 Seiten. Trotzdem löst Holzapfel den Bauvertrag auf Anraten seines Anwalts nicht auf, um den Generalunternehmer nicht aus der Haftung zu entlassen:
"Für die Sachen, die schon gemacht wurden, wollen wir nicht einfach fremde Firmen beauftragen, weil wir sicher sein wollen, dass der Generalunternehmer die Gewährleistungsansprüche nicht von sich weisen kann, sondern dass er in der Gewährleistung der verpfuschten Gewerke bleibt."
Zum Glück, so Holzapfel, haben er und seine Frau Gelder zurückgehalten für eventuelle Nachbesserungen. Sie hoffen, dass sie diese aber nicht einsetzen müssen, sondern der bis heute nicht einsichtige Generalunternehmer für die massiven Baumängel aufkommen muss und sich nicht plötzlich in eine Insolvenz flüchtet.