EU-Verordnung
Pharma- und Kosmetikfirmen müssen sich künftig an Abwasserreinigung beteiligen

Pharma- und Kosmetikfirmen müssen sich künftig an der Abwasserreinigung in der Europäischen Union beteiligen.

    Luftaufnahme einer großen Kläranlage mit den dafür typischen, großen Wasserbecken
    Kosmetik- und Pharmahersteller müssen sich künftig an den Abwasserkosten beteiligen. (Imago / Markus van Offern)
    Die EU-Länder stimmten Regeln zu, nach denen die Hersteller künftig mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für eine vertiefte Reinigung tragen müssen. Durch Medikamente und Kosmetikprodukte kommen Mikroschadstoffe ins Abwasser. Darüber hinaus soll Abwasser den neuen Regeln zufolge künftig auch strenger hinsichtlich etwa antibiotikaresistenter Erreger, Viren oder Mikroplastik überwacht werden. Die Zustimmung der EU-Länder war der letzte notwendige Schritt im Gesetzgebungsverfahren.
    Verbände der chemischen Industrie und Pharmahersteller kritisierten die Regelung und warnten vor höheren Kosten.
    Diese Nachricht wurde am 05.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.