EU-Verordnung
Pharma- und Kosmetikfirmen müssen sich künftig an Abwasserreinigung beteiligen

Pharma- und Kosmetikfirmen müssen sich künftig an der Abwasserreinigung in der Europäischen Union beteiligen.

    Luftaufnahme einer großen Kläranlage mit den dafür typischen, großen Wasserbecken
    Kosmetik- und Pharmahersteller müssen sich künftig an den Abwasserkosten beteiligen. (Imago / Markus van Offern)
    Die EU-Länder stimmten Regeln zu, nach denen die Hersteller künftig mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für eine vertiefte Reinigung tragen müssen. Durch Medikamente und Kosmetikprodukte kommen Mikroschadstoffe ins Abwasser. Außerdem soll Abwasser künftig auch strenger auf etwa antibiotikaresistente Erreger, Viren oder Mikroplastik überwacht werden.
    Diese Nachricht wurde am 05.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.