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Pkw-Maut
Dobrindt garantiert Datensicherheit

Zur Erhebung der Pkw-Maut werden zahlreiche Daten über Fahrer und Auto erhoben. Wie steht es dabei aber um den Datenschutz? Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) versichert: Im Gesetz kämen die strengsten Datenschutzregelungen zur Anwendung.

Von Katharina Hamberger | 06.11.2014
    Die Pkw-Maut soll nach dem Willen der CSU kommen.
    Bei der Pkw-Maut sollen die Datenschutz-Bestimmungen der Lkw-Maut übernommen werden. (dpa / picture-alliance)
    Bislang wurde bei der PKW-Maut hauptsächlich diskutiert, ob sie europarechtskonform sein kann und ob sie genug Geld für die Infrastrukturfinanzierung bringt. Seit dem Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Gesetzentwurf vorgelegt hat, wird nun auch die Frage des Datenschutzes diskutiert. Die Frage, die vor allem im Fokus steht: Kann der Minister garantieren, dass die Daten nur für die Kontrolle der Pkw-Maut verwendet werden - so wie bei der Lkw-Maut auch? Das hat unter anderem die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, einen Tag nach der Vorstellung des Gesetzentwurfes gefordert. Dobrindt sagt seitdem: Ja, das könne er garantieren:
    "Wir haben die Regelungen zum Datenschutz, die wir aus der Lkw-Maut kennen, die die schärfsten Datenschutzregelungen sind, die bisher sich in Gesetzen findet, was die ausschließliche Verwendung dieser Daten für das Mautsystem anbelangt und den Ausschluss der Verwendung dieser Daten für andere Zwecke - sprich andere Behörden - übernommen."
    Der Gesetzentwurf widerspricht dem nicht: Das Kraftfahrtbundesamt erhebt bestimmte Daten der Autofahrer, dazu gehören unter anderem Kennzeichen, Höhe der Infrastrukturabgabe, Gültigkeit der Vignette bei Fahrzeughaltern aus dem Ausland. Diese Daten dürften ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabegesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden, heißt es in dem Gesetz. Eine Übermittlung, Nutzung und Beschlagnahme dieser Daten sei unzulässig.
    Probleme bei der Erstattung der Jahresvignette?
    Das gilt auch für die Daten, die das Bundesamt für Güterverkehr für die Kontrolle erheben darf, unter anderem ein Bild des Fahrzeugs, Name und Anschrift desjenigen, der das Fahrzeug fährt und das Kennzeichen. Diese Daten müssen jedoch unverzüglich gelöscht werden, wenn klar ist, dass jemand gezahlt hat. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme, die Datenschützer sofort aufhorchen lässt: Es gibt ein Recht auf die Erstattung der Jahresvignette. Dafür dürfen Daten bei der allerersten Kontrolle, die irgendwann sein kann, weil diese eben nur stichprobenartig erfolgen soll, gespeichert werden - allerdings nicht alle Daten, sondern nur Kennzeichen und Tag der Kontrolle:
    "Es geht dabei darum, dass wir Härtefälle und vorstellen können, die eine Erstattung auf Antrag vorsehen, wenn nachgewiesen wird, dass ein Kraftfahrzeug im gesamten Entrichtungszeitraum nicht genutzt worden ist."
    Die Daten können dann angeführt werden, falls jemand doch gefahren ist. Ob das sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten, aber datenschutzrechtlich ist das wohl kein Problem. Denn es wird dabei eben nicht Name oder ein Bild gespeichert. Und weil die Daten auch nur einmal gespeichert werden und bei jeder weiteren Kontrolle sofort gelöscht werden, sofern die Maut bezahlt ist, entsteht auch kein Bewegungsprofil des Autofahrers.
    Diese Befürchtung ist auch insgesamt so gut wie unberechtigt, denn es wird nicht erfasst, wann jemand auf eine Bundesstraße oder Autobahn fährt. Und auch nicht, wann derjenige wieder abfährt. Erste Begehrlichkeiten, die Mautdaten doch zu länger zu speichern und für Ermittlungen zu nutzen gibt es allerdings bereits - keine neue Diskussion, denn die gab es schon bei der Lkw-Maut.
    BKA-Präsident Jörg Ziercke fordert nun den Zugriff. Damit kam er aber bislang nicht weit. Der Bundesverkehrsminister weist solche Forderungen zurück und Innenminister Thomas de Maizière, CDU, sagte, es sei legitim, wenn Verkehrsminister Alexander Dobrindt wie bei der Lkw-Maut auch hier keine solche Zugriffsmöglichkeit wolle.