
Geschäftsführer Rebehn sagte, die versprochene Sicherheitswende nehme Konturen an. Auch die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Claus, äußerte sich positiv und betonte, IP-Adressen seien oft der einzige Schlüssel, um Täter und Täterinnen nachverfolgen zu können. Der Deutsche Anwaltverein kritisierte dagegen, es handele sich um eine Art Vorratsdatenspeicherung. Diese anlasslose Massenüberwachung sei ein heftiger Eingriff in die Bürgerrechte.
Der Entwurf von Bundesjustizministerin Hubig sieht unter anderem vor, dass Internetanbieter IP-Adressen drei Monate lang aufbewahren müssen, damit Ermittler darauf zugreifen können. Ziel ist es, Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle leichter identifizieren zu können.
Diese Nachricht wurde am 22.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
