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Podiumsdiskussion über die Zukunft der Föderalismusreform

Wie sollen die Zuständigkeiten für die Hochschulen geregelt werden, nachdem die Föderalismuskommission gescheitert ist? Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht nun zugunsten der Länder entschieden, als es darum ging, die Rahmenkompetenz des Bundes für die Hochschulen zu bestimmen. Den Hochschulrektoren geht es bei dem ganzen Streit um zwei Dinge: Erstens wollen sie mehr Autonomie für die Hochschulen, also einen möglichst weiten gesetzlichen Rahmen, der sie nicht einengt, ob der nun vom Bund kommt oder von den Ländern ist ihnen relativ gleichgültig. Und zweitens: Sie wollen, dass endlich der Wettbewerb zur Förderung der Spitzenförderung in Gang kommt, das vom Bund angeregte Programm, das mit 1,9 Milliarden Euro finanziert wird und von den christdemokratischen Ministerpräsidenten auf Eis gelegt wurde, weil die Föderalismuskommission gescheitert ist. HRK-Präsident Peter Gaehtgens wollte Vertreter von CDU- und SPD Ländern und des Bundes wieder an einen Tisch bringen. Er lud die Wissenschaftsminister aus Baden-Württemberg und NRW, Peter Frankenberg und Hannelore Kraft, den Staatssekretär aus dem Bundesbildungsministerium, Michael Catenhusen und den Grünen Bundesvorsitzenden Reinhard Bütikofer zu einer Podiumsdiskussion in die Bonner Universität ein.

Von Karl Heinz Heinemann |
    Herr Bütikofer, Sie sind eigentlich der Anlass für diese Veranstaltung, denn ich habe vor einiger Zeit gehört, wie sie gesagt haben, die Föderalismusdebatte ist deswegen gescheitert, weil sie am falschen Beginn gestartet sei, sie habe nämlich nicht von vornherein gesagt, das Ziel muss sein, die Hochschulen zu stärken. Sie können sich nicht vorstellen, wie sehr uns diese Position begeistert hat.

    Autor: Vom grünen Parteivorsitzenden Reinhard Bütikofer wollte sich Peter Gaehtgens, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Unterstützung holen. Während auf der Ebene der Ministerpräsidenten und der gescheiterten Föderalismus-Kommission von Bund und Ländern erst einmal Schweigen eingekehrt ist möchten die Hochschulrektoren wieder Bewegung in die Diskussion um die Zuständigkeiten für die Hochschulen bringen.

    Jetzt breitet sich so ein bisschen Trübsinn au. Das müssen wir hinter uns bringen, ganz dringend,

    Autor: beschrieb Gaehtgens die Stimmung. Deshalb bat der HRK-Präsident am Vorabend der 100. Senatssitzung der Hochschulrektoren die Wissenschaftsminister Peter Frankenberg von der CDU aus Baden-Württemberg, Hannelore Kraft, SPD, aus Nordrhein-Westfalen und Michael Catenhusen, den Staatssekretär im Bundesbildungsministerium an einen Tisch.

    Trübsinn löst bei den Hochschulrektoren weniger die Frage aus, ob und wie viel der Bund oder die Länder zu sagen haben.

    Das Scheitern der Föderalismusreform ärgert sie eigentlich nur deshalb, weil die Ministerpräsidenten von ihrem Erfolg die Zustimmung zu dem vom Bund angeregten Programm zur Förderung von Spitzenforschung abhängig gemacht haben. Dieses Programm das immerhin 1,9 Milliarden Euro bringen würde, liegt nun auf Eis. HRK-Präsident Gaehtgens spricht von einer Geiselnahme. In den Hochschulen habe man schon eifrig an den Anträgen für diesen Spitzenwettbewerb gearbeitet, und nun soll das alles umsonst gewesen sein? Das ist um so ärgerlicher, als die Föderalismuskommission tatsächlich gar nicht an der Frage der Kompetenz für die Hochschulen gescheitert sei, wie Reinhard Bütikofer meint:

    Da war am Schluss so vieles nicht strittig. Der Bund war bereit einzuräumen, dass es keine Finanzhilfen mehr gibt für Themen, bei denen die Länder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz haben, der Bund war bereit die Frage der Qualitätssicherung zu streichen. Der Bund hat auf eine vergleichsweise dünnen Rahmenkompetenz für Hochschulzugang und Hochschulabgang bestanden und das mit allen guten Gründen, die sogar von einem Gutteil der Länder mit getragen worden ist. Das hätte politisch zusammen passen können, das ist nicht an der Unvereinbarkeit in der Sache gescheitert sondern an anderen parteipolitischen Gründen.

    Autor: Da ging es weniger um Gerangel zwischen Bund und Ländern oder zwischen SPD und CDU, sondern um Rivalitäten zwischen dem Co-Vorsitzenden der Föderalismus-Kommission, Edmund Stoiber, der seine Arbeit zu einem Ergebnis führen wollte, und dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch. Darüber könne die Wissenschaftler nur den Kopf schütteln. Doch das wird in der Diskussionsrunde nur angedeutet, offene Worte finden einige Beteiligte erst hinterher am Buffet.

    Der baden-württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg sieht nun den Ball im Feld der Bundesregierung, um die festgefahrene Debatte wieder in Gang zu bringen.

    Es wäre jetzt am Bund, nach dem Studiengebührenurteil klar einzusehen, dass die Forderung, die er da erhoben hat, nicht grundgesetzkonform ist. Und wenn er das einsieht und klar sagt, Hochschulen sind Ländersache, Forschung ist Gemeinschaftssache und man entlang dieser Linie arbeiten würde, dann würde man auch zu einer Verständigung kommen.

    Autor: Michael Catenhusen aus dem Bundesbildungsministerium erklärte klipp und klar: Der Bund verzichte auf die Mitsprache bei der Qualitätssicherung an den Hochschulen, und das habe er auch schon vorher in der Föderalismuskommission erklärt. Der Bund bleibe dabei, bei der Forschungsförderung, der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der internationalen Vertretung der deutschen Wissenschaft mitreden zu wollen, alles andere sei verhandelbar. Und, kommt jetzt wieder Bewegung in die Debatte? HRK-Präsident Peter Gaehtgens ist verhalten optimistisch:

    Ich glaube, dass die Übereinstimmung in der Frage wächst, dass der Zustand, wie wir ihn jetzt haben, nicht einfach so hängen bleiben kann. und dass wir nach einer Lösung suchen müssen. Die einfachste wäre natürlich, dass man diese Wettbewerbs für Spitzenuniversitäten vom Thema Föderalismus löst. Und das ist ja auch möglich, denn das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat nun zum zweiten mal deutlich gesagt, das die Kompetenz für den Hochschulbereich schon jetzt, mit der existierenden Verfassung bei den Ländern liegt und dass der Bund sich da nur sehr zurückhaltend verhalten darf. Insofern können die Länder eigentlich nicht mehr gewinnen als sie durch diese beiden Entscheidungen in Karlsruhe gewonnen haben und insofern können sie auch bilanzierend sagen, es ist uns bestätigt worden, lassen wir auch dieses Junktim fallen.