
Das Bundesschiedsgericht wies einen Überprüfungsantrag des Politikers zurück, berichtet die Zeitung "Die Welt". Diese beruft sich dabei auf Angaben von Fest. Der Parlamentarier kündigte an, keine Zivilgerichte in dem Fall anzurufen. Fest war wegen ausbleibender Mitgliedsbeiträge sowie despektierlicher Äußerungen über die AfD-Parteispitze intern zunehmend in die Kritik geraten.
Diese Nachricht wurde am 18.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.