
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies eine Klage der Familie gegen einen entsprechende Aufforderung des Parlaments ab. Le Pen hatte sich als Abgeordneter zwischen 2009 und 2018 Geld für private Ausgaben erstatten lassen.
Der Gründer der Partei "Front National" war im Januar gestorben. Seine Töchter - darunter Marine Le Pen, führten das Verfahren nach seinem Tod fort. Die Familie kann sich noch an die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof, wenden.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.