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Polizei
Gewerkschaft verzichtet dankend auf Hilfe der AfD

In Sachsen-Anhalt klagt die AfD gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten - und unterstützt so die Gewerkschaft der Polizei. Die will aber mit dem Vorhaben und dem Programm der Partei gar nichts zu tun haben. Urteil des Landesverfassungsgerichts Anfang Mai.

Von Christoph Richter | 21.03.2019
Anhänger von Pegida und AfD protestieren gegen den Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Dresden
Miteinander oder gegeneinander? Aufeinandertreffen von Polizei und AfD sowie Pegida-Demonstranten bei einem Kanzlerinnenbesuch in Dresden, August 2018 (imago/Paul Sander)
"Das Programm der AfD entspricht nicht dem Programm der Gewerkschaft der Polizei. Das ist der einzige Satz, den ich dazu sagen kann",
sagt Kriminalhauptkommissar Uwe Bachmann. Er ist der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei - kurz GdP - in Sachsen-Anhalt. Mit knapp 5.000 Mitgliedern ist sie die größte Berufsvertretung von Polizeibeschäftigten im Land. Weil ihnen jetzt die AfD zur Seite springt, weiß Gewerkschaftsboss Uwe Bachmann nicht so recht, ob er lachen oder weinen soll. Denn: Genau wie die AfD lehnt auch die GdP die Kennzeichnungspflicht von Polizisten strikt ab.
"Ja, das sehen wir als Gewerkschaft genauso. Die Polizei ist bereits eine bürgernahe Polizei. Das kann man daran festmachen, dass wir sehr gute Werte haben, was die Außenwirkung angeht. Da sagen 88 Prozent der Bevölkerung, sie haben schon das Vertrauen in die Polizei. Da sehe ich es als Gewerkschafter als nicht notwendig an, dass man Polizisten noch zusätzlich kennzeichnet."
AfD sieht Menschenwürde verletzt
In das gleiche Horn stößt die AfD und lässt nun mit einer so genannten Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau prüfen, ob das Tragen von personalisierten Nummerncodes auf den Uniformen von Polizeibeamten überhaupt verfassungsgemäß ist. "Na ja, man muss sich jetzt mal vergegenwärtigen, dass die Polizisten die rechtstreuesten Bürger im Lande sind", sagt Hagen Kohl - er ist der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Magdeburger Landtag -, und weiter:
"Wenn ich den Polizisten jetzt unterstellen würde, sie würden im Dienst Straftaten begehen, dann ist das eine Verletzung ihrer Menschenwürde, weil der Beruf des Polizisten bedeutet, ja, nicht nur Recht und Gesetz durchzusetzen, sondern auch innerlich Rechtstreue zu leben. Und wenn ich Polizisten unterstelle, sie würden Straftaten begehen, ist das unserer Ansicht nach eine Verletzung der Menschenwürde."
Staatsrechtler: Kennzeichnung ist schwerer Rechtsbruch
Mehr noch: Die Kennzeichnung diene einzig und allein einer "repressiven Strafverfolgung" von Polizisten, sagt Hagen Kohl. Er ist ein AfD-Parteimitglied der ersten Stunde. Bis 2016 war der heute 49-Jährige Regierungsamtmann und als Personalsachbearbeiter im Landeskriminalamt in Magdeburg tätig. Die AfD bezieht sich in ihrer Klage auf ein Gutachten des Juristen Karl Albrecht Schachtschneider - einen emeritierten Staatsrechtler, der als Vordenker der Neuen Rechten gilt. Er hat bereits gegen den Lissabon-Vertrag, den Euro, das Transplantationsgesetz geklagt. Für die FPÖ hat er ein Austrittsgesuch Österreichs aus der EU mitvorbereitet. Bei der individuellen Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten hätten die Länder gar keine Befugnis, sondern nur der Bund, so Schachtschneider: "Ein schwerer Bruch des Rechts - und der muss abgewehrt werden."
Polizeigewerkschaft: AfD will nur Polit-Show
Man könne auf die Rückendeckung durch die AfD getrost verzichten, findet jedoch der Gewerkschaftschef der GdP in Sachsen-Anhalt, Uwe Bachmann: Der AfD gehe es gar nicht um die Belange der Polizeibeamten, sondern lediglich um eine öffentliche Polit-Show. Man lasse sich von der AfD nicht instrumentalisieren, so Uwe Bachmann:
"Wir wissen es alle: Es sind sehr plakative Vorstellungen, die die AfD verbreitet; da steht nichts Substantielles dahinter. Das heißt: Wir von der Gewerkschaft der Polizei fühlen uns nicht vertreten durch die AfD. Das sage ich nochmal ganz deutlich."
Auch Chris Schulenburg, der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Magdeburger Landtag, schüttelt irritiert den Kopf. Mit der Kennzeichnung von Polizisten habe man sich in der CDU lange schwergetan. Weil SPD und Grüne aber in Sachsen-Anhalt mitregieren, sei es schließlich zur Einführung der Kennzeichnungspflicht gekommen. Dennoch: Mit dem Vorgehen der AfD – die Verfassungsmäßigkeit der Kennzeichnungspflicht zu bezweifeln - könne er rein gar nichts anfangen, sagt Chris Schulenburg: "Das ist an den Haaren herbeigezogen. Das ist schon sehr populistisch, wie die AfD da auftritt."
CDU: Wollen keine schwarzen Schafe in der Polizei
Chris Schulenburg ist selbst Polizeibeamter. Bis 2016 war der heute 39-Jährige der stellvertretende Leiter des Polizeireviers in Stendal, im Norden Sachsen-Anhalts. Schon seit 2012 müssten Polizisten im Büro und im Streifendienst ein Namensschild tragen, erläutert Chris Schulenburg. Neu ist lediglich, dass jetzt auch so genannte geschlossene Einheiten der Bereitschaftspolizei bei Einsätzen wie Fußballspielen oder Demonstrationen fünfstellige personalisierte Nummerncodes tragen müssen.
"Und jetzt muss man mal sehen, wie es sich in der Praxis handhabt: ob man wirklich Straftäter herausfiltern kann von Seiten der Polizei. Wenn das der Fall ist, kann ich das nur begrüßen, weil: Schwarze Schafe wollen wir auch nicht innerhalb der Polizei haben."
Eine Kundgebung gegen Polizeigewalt, am vergangenen Freitag in Magdeburgs Innenstadt. Dort berichten mehrere Anwesende von gewalttätigen Übergriffen durch die Polizei. Ein Armenier erzählt, dass seine Eltern abgeschoben und dabei schwer verletzt wurden:
"Sie könnten vernünftig an die Tür klopfen und sagen, es ist die Zeit für die Abschiebung gekommen. Haben sie aber nicht gemacht, sondern meine Eltern mit Gewalt nach Armenien abgeschoben."
Während des Einsatzes Anfang letzten Jahres habe sein Vater mehrere Frakturen am Rücken erlitten, erzählt der 30-Jährige, der anonym bleiben möchte. Die Verletzungen hätten dann in Armenien operativ behandelt werden müssen.
Gerichtshof entscheidet am 7. Mai
"Das ist genau das Problem: Wir haben keine Ahnung, welche einzelnen Personen involviert waren. Das kann uns nur die Polizeidienststelle mitteilen", sagt Helen Deffner vom Flüchtlingsrat. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht ist die Lage nun anders. Am 7. Mai will das Landesverfassungsgericht in Dessau entscheiden. Chris Schulenburg von der CDU-Fraktion im Magdeburger Landtag sieht dem Urteil gelassen entgegen:
"Es gibt ja schon in der Vergangenheit verschiedene Urteile zu diesem Thema. Das Letzte war in Berlin-Brandenburg, das OVG hat dort die Kennzeichnungspflicht für verfassungsgemäß erklärt, für rechtskonform. Von daher sehen wir der Sache sehr entspannt entgegen."
GdP: "Grenzen uns eindeutig von der AfD ab"
Bei der Gewerkschaft der Polizei hofft man dagegen, dass die Kennzeichnungspflicht kassiert wird. Aber mit der AfD - nein, mit der wolle man nichts zu tun haben, sagt deren Vorsitzender Uwe Bachmann:
"Also, wir sind die Gewerkschaft der Polizei. Wir grenzen uns ab von der AfD, von dem Vorhaben der AfD - auch von dem Programm der AfD. Ganz eindeutig."