
Das teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig mit. Geklagt hatte eine Werder-Anhängerin, die im August 2022 mit anderen Bremer Fans nach der Ankunft am Wolfsburger Hauptbahnhof von der Polizei kontrolliert worden war. In einem Teilanerkennungsurteil stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Feststellung der Identität der Klägerin, deren Durchsuchung, das ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet sowie die Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Polizei rechtswidrig gewesen seien. Nach Angaben des Gerichts hatte die Polizei dies bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin eingeräumt.
Das Urteil zu den Vorkommnissen vor dem Bremer Auswärtsspiel beim VfL Wolfsburg hatte das Gericht Ende Januar gefällt und den beteiligten Parteien zugestellt. Zahlreiche Werder-Fans waren aus Protest gegen den Polizeieinsatz nicht mehr ins Stadion weitergezogen, sondern nach Hause zurückgefahren.
Diese Nachricht wurde am 09.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.