Zurückweisung von Asylsuchenden
Polizeibeauftragter Grötsch fordert Rechtssicherheit für Bundespolizei

Der Polizeibeauftragte des Bundes, Grötsch, fordert mit Blick auf die Zurückweisung von Asylsuchenden an den Grenzen mehr Rechtssicherheit für die eingesetzten Beamten. Grötsch sagte der "Rheinischen Post" aus Düsseldorf, es sei Aufgabe des Dienstherrn und Innenministers Dobrindt, für eine klare Rechtslage zu sorgen.

    Uli Grötsch sitzt in einem Büro und spricht gestikulierend mit einem Gegenüber im Off.
    Der Polizeibeauftragte des Bundes fordert eine klare Rechtslage bei den umstrittenen Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen. (Imago / Funke Foto Services / Maurizio Gambarini)
    Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Zurückweisung von drei asylsuchenden Somaliern als rechtswidrig eingestuft und argumentiert, es müsse zunächst geklärt werden, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei.
    Dobrindt erklärte anschließend, an der Zurückweisung festzuhalten und den Sachverhalt vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Ähnlich äußerte sich auch Bundeskanzler Merz.

    "Exekutive sagt etwas anderes als Judikative"

    Der Polizeibeauftragte Grötsch kommentierte, er sei zwar kein Jurist, sondern Polizist. Zitat: "Aber ich sehe auf den ersten Blick, dass die Exekutive hier was anderes sagt als die Judikative. Das halte ich für einen wahrhaft problematischen Zustand, der schleunigst geklärt werden muss." Die Einsatzkräfte hätten den Anspruch an ihre eigene Arbeit und an sich selbst, dass sie rechtmäßig handelten.
    Verstärkte Grenzkontrollen und die Zurückweisung von aus anderen EU-Staaten einreisenden Asylsuchenden sind zentrale Maßnahmen der neuen Bundesregierung.
    Diese Nachricht wurde am 08.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.