
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Zurückweisung von drei asylsuchenden Somaliern als rechtswidrig eingestuft und argumentiert, es müsse zunächst geklärt werden, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei.
Dobrindt erklärte anschließend, an der Zurückweisung festzuhalten und den Sachverhalt vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Ähnlich äußerte sich auch Bundeskanzler Merz.
"Exekutive sagt etwas anderes als Judikative"
Der Polizeibeauftragte Grötsch kommentierte, er sei zwar kein Jurist, sondern Polizist. Zitat: "Aber ich sehe auf den ersten Blick, dass die Exekutive hier was anderes sagt als die Judikative. Das halte ich für einen wahrhaft problematischen Zustand, der schleunigst geklärt werden muss." Die Einsatzkräfte hätten den Anspruch an ihre eigene Arbeit und an sich selbst, dass sie rechtmäßig handelten.
Verstärkte Grenzkontrollen und die Zurückweisung von aus anderen EU-Staaten einreisenden Asylsuchenden sind zentrale Maßnahmen der neuen Bundesregierung.
Diese Nachricht wurde am 08.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.