
Grötsch sagte der "Rheinischen Post" aus Düsseldorf, es sei Aufgabe des Dienstherrn und Innenministers Dobrindt, für eine klare Rechtslage zu sorgen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Zurückweisung von drei asylsuchenden Somaliern als rechtswidrig eingestuft und argumentiert, es müsse zunächst geklärt werden, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei. Dobrindt erklärte anschließend, an der Zurückweisung festzuhalten und den Sachverhalt vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Der Polizeibeauftragte Grötsch kommentierte, hier sage die Exekutive etwas anderes als die Judikative. Das sei problematisch.
Diese Nachricht wurde am 08.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.