EuGH
Polnische Justizreform verstößt gegen EU-Recht

Polen hat in einem Streit mit der EU über die Unabhängigkeit und das Privatleben von Richtern eine endgültige Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten.

05.06.2023
    Die weiß-rote Nationalfahne Polens und dahinter die Fahne der Europäischen Union (EU) wehen im Wind.
    Die polnische Justizreform von 2019 verstößt gegen EU-Recht, meint der EuGH. (dpa/Patrick Pleul)
    Nach einem heute verkündeten Urteil verstoßen Bestimmungen der polnischen Justizreform von 2019 gegen EU-Recht. Die Regeln gewährleisteten keinen Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, hieß es. Dazu gehöre nämlich, dass die nationalen Gerichte überprüfen könnten, ob sie selbst oder andere Gerichte den im Unionsrecht vorgesehenen Anforderungen genügten. Geklagt hatte die EU-Kommission.
    Polens Regierung baut die Justiz des Landes seit Jahren ungeachtet internationaler Kritik um. Die Europäische Kommission klagte mehrfach gegen die Reformen. Weil Warschau sich weigerte, frühere EuGH-Urteile umzusetzen, verhängte der Gerichtshof innerhalb des nun entschiedenen Verfahrens schließlich eine Million Euro Zwangsgeld pro Tag. Die Strafe wurde im Frühjahr halbiert, weil Polen inzwischen einige Änderungen am Justizsystem vorgenommen hat. Mit dem heutigen Urteil läuft das Zwangsgeld aus formalen Gründen aus.
    (Az: C-204/21)
    Diese Nachricht wurde am 05.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.