Pipeline-Anschlag
Polnisches Gericht lehnt Auslieferung von Nordstream-Verdächtigem an Deutschland ab

Ein Gericht in Polen hat die Auslieferung eines mutmaßlichen Beteiligten am Nord-Stream-Anschlag nach Deutschland abgelehnt.

    Luftaufnahme des Gaslecks der Nord-Stream-2-Pipeline
    Im September 2022 strömte Gas aus Nord-Stream-Pipelines an die Oberfläche der Ostsee. (imago / UPI Photo / DANISH DEFENCE)
    Der zuständige Richter zweifelte unter anderem an, dass Deutschland für die juristische Aufarbeitung zuständig ist, weil die Explosionen in internationalen Gewässern stattfanden. Außerdem nannte er den Angriff auf die Pipelines eine militärische Aktion der Ukraine in einem -Zitat- "gerechten Krieg". Der verdächtige ukrainische Staatsbürger wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.
    Der polnische Ministerpräsident Tusk kommentierte auf Social-Media wörtlich: "Der Fall ist abgeschlossen". Führende Vertreter Polens hatten erklärt, dass sie den Anschlag als solchen positiv sehen.
    Der Hauptverdächtige sitzt in Italien in Untersuchungshaft. Einem Auslieferungsantrag Deutschlands hatte zuletzt das oberste Gericht in Rom widersprochen und den Fall zur juristischen Neubewertung an ein anderes Gericht in Italien verwiesen.
    Diese Nachricht wurde am 17.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.