Erste Postgesetz-Novelle seit 26 Jahren
Post darf Briefe langsamer zustellen

Die Post soll künftig mehr Zeit für die Beförderung von Briefen zugestanden bekommen. Der Bundestag stimmte mehrheitlich für einen Gesetzentwurf der Koalition. Dieser sieht unter anderem vor, dass künftig die meisten Briefe erst nach drei Werktagen beim Empfänger sein müssen - einen Tag später als bisher.

    Das Fahrrad eines Zustellers mit gelben Satteltaschen mit dem Posthorn-Logo steht auf einem Bürgersteig.
    Briefe dürfen künftig später zugestellt werden. (IMAGO / Michael Gstettenbauer / IMAGO / Michael Gstettenbauer)
    Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP stimmten dafür. Union und AfD votierten dagegen. Damit reagiert die Regierung nach eigenen Angaben auf die geänderten Kommunikationsformen im digitalen Zeitalter. Der Grünen-Abgeordnete Audretsch verwies darauf, dass die Reform auch zum Klimaschutz beitrage. Denn die Post müsse keine Nachtflüge mehr durchführen, um Briefe zu befördern. Mit der Reform werde aber auch die Ausbeutung der Paketzusteller beendet. So werde es eine digitale Form der Arbeitszeitkontrolle geben.
    Vertreter von Union und AfD kritisierten unter anderem, die Reform bringe zu viel zusätzliche Bürokratie mit sich - unter anderem durch die vorgesehene Überprüfung der Transportunternehmen durch die Bundesnetzagentur. Die Linke bemängelte, die Beteiligung ausbeuterischer Subunternehmen an der Auslieferung werde nicht beendet.
    Die Post teilte mit, das Gesetz enthalte einige "bittere Pillen". So werde Bürokratie ausgeweitet. Der zusätzliche Zugang für Wettbewerber werde den Universaldienst teurer machen.

    Was konkret geändert werden soll

    In Deutschland werden täglich 60 Millionen Briefe und zehn Millionen Pakete versendet. Derzeit müssen mindestens 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden, 95 Prozent müssen nach zwei Werktagen beim Empfänger ankommen. Künftig sollen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag nach Einwurf und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Damit soll die Post auf Nachtflüge in der Briefzustellung verzichten. Der Konzern hatte bereits Ende März im Vorgriff auf das neue Gesetz Nachtflüge für den Transport von Briefen in der Bundesrepublik eingestellt.
    Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilo sollen nur noch mit "geeigneten technischen Hilfsmitteln" von einem Zusteller allein transportiert werden dürfen. Was dies genau ist, soll aber die Regierung in einer eigenen Verordnung bis Ende 2024 festlegen. Zustellerfirmen sollen sich zudem bei der Netzagentur in einen Anbieterverzeichnis registrieren lassen müssen. Auftraggeber müssen dann ihre Subunternehmen nach drei Monaten und danach alle zwölf Monate auf Zuverlässigkeit überprüfen. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmerrechte über Subfirmen umgangen werden.
    Diese Nachricht wurde am 13.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.