
So urteilte jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Falle eines Sanitäters, der seit 2016 wegen einer PTBS in Behandlung war und dann seine Tätigkeit aufgab. Die gesetzliche Unfallversicherung hatte die Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung als Berufskrankheit zunächst abgelehnt. Das Gericht befand nun, der Kläger sei mehreren traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt gewesen und habe im Anschluss jeweils akute Belastungsreaktionen entwickelt.
Az: L 8 U 3211/23 ZVW
Diese Nachricht wurde am 12.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
