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Gewaltenteilung
Präsident des Bundesverfassungsgerichts verteidigt Entscheidung zu Heizungsgesetz

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Harbarth, hat die Entscheidung zum sogenannten Heizungsgesetz verteidigt.

    Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, während einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts (dpa Pool / Sebastian Gollnow)
    Er sagte dem Handelsblatt, man habe eine Folgenabwägung vorgenommen. Dabei habe man eher hinnehmen können, dass die Gesetzesverabschiedung verschoben werde, als dass möglicherweise die Beteiligungsrechte der Abgeordneten verletzt worden wären. Dies hätte man nicht mehr rückgängig machen können. Harbarth betonte, solche Entscheidungen seien Ausdruck eines funktionierenden Systems der Gewaltenteilung. Das Bundesverfassungsgericht habe die Aufgabe, Exekutive und Legislative ihre Schranken aufzuzeigen. Und diese Aufgabe nehme es wahr.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause untersagt. Anlass war der Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann. Er hatte kritisiert, dass dem Parlament zu wenig Zeit eingeräumt worden sei, sich über die Pläne zu informieren. Das Gesetz soll nun Anfang September im Bundestag verabschiedet werden.
    Diese Nachricht wurde am 10.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.