
Das Präsidialbüro teilte bei Twitter mit, es handele sich um eine leicht geänderte Fassung des Gesetzes, das das Parlament Anfang Mai auf den Weg gebracht hatte. Der neue Entwurf stellt demzufolge klar, dass die sexuelle Orientierung an sich noch keine Straftat sei. Allerdings soll die - so wörtlich - "Beteiligung an homosexuellen Handlungen" als Vergehen und mit einem Strafmaß bishin zu einer lebenslangen Haft geahndet werden können. Fälle von sogenannter "schwerer Homosexualität" sollen sogar als Kapitalverbrechen behandelt werden. Im Wiederholungsfall droht gar die Todesstrafe. Die USA, die EU und Menschenrechtsgruppen weltweit hatten sich bereits im Vorfeld entsetzt geäußert.
In der nun unterzeichneten Version nicht mehr enthalten ist eine sechsmonatige Haftstrafe für Personen, die es versäumen, mutmaßliche homosexuelle Handlungen der Polizei zu melden.