Streikrecht
Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts lehnt Änderungen ab

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Gallner, hat sich gegen Änderungen am Streikrecht ausgesprochen.

    Auf der Anzeigetafel im Hauptbahnhof wird über den bevorstehenden GDL-Streik informiert. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte zu einem 20-stündigen Warnstreik bei der Deutschen Bahn AG aufgerufen.
    Die GDL hatte die Bahn zuletzt massiv bestreikt. (picture alliance / dpa / Bernd Wüstneck)
    Mit dem deutschen Arbeitskampfrecht, das aus dem Grundgesetz hervorgehe, sei man gut gefahren, sagte Gallner dem Deutschlandfunk. Die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen hätten sich gut entwickelt. Trotz der erheblichen Streiks, insbesondere in jüngerer Vergangenheit im Verkehrsbereich, werde in Deutschland grundsätzlich sehr wenig gestreikt. Gallner betonte, dass es hierzulande zwar kein formelles Recht zum Arbeitskampf gebe. Dennoch seien die Richter bei ihren Entscheidungen durch die Verfassung sehr eingehegt.
    Die FDP-Bundestagsfraktion strebt einem Medienbericht zufolge Einschränkungen des Streikrechts an. Unter anderem fordert sie in einem Positionspapier eine Ankündigungsfrist und eine anschließende "Abkühlungsphase" von 72 Stunden. Warnstreiks sollen dem Plan der FDP zufolge auf vier Werktage begrenzt werden.
    Das Interview mit Gallner wird morgen im Deutschlandfunk in der Sendung "Wirtschaft und Gesellschaft" (ab 17.05 Uhr) gesendet. Das Bundesarbeitsgericht begeht morgen sein 70-jähriges Bestehen.
    Diese Nachricht wurde am 05.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.