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Praxisgebühr, Medikamenten-Zuzahlungen und Co.

Die Zuzahlungsregeln auf einen Blick:

Von Martin Winkelheide |
    ARZTBESUCH
    Neu ist eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt. Wer grundsätzlich zuerst zum Hausarzt geht, zahlt einmalig pro Quartal.
    Keine Gebühr fällt an für Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt, Vorsorge und Früherkennung, Schutzimpfungen und Schwangerenvorsorge.

    VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE ARZNEIMITTEL
    Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro
    Arzneimittel.

    HEILMITTEL UND HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE
    Zugezahlt werden müssen 10 Prozent der Kosten des Mittels und 10 Euro je Verordnung. Bei häuslicher Krankenpflege ist die Zuzahlung auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Beispiel: Bei Verordnung von 6 Massagen zahlt der Patient 10 Prozent der Massagekosten und einmalig 10 Euro.

    HILFSMITTEL
    Bei Hilfsmitteln wie Hörgeräten oder Rollstühlen werden maximal 10 Euro fällig.
    Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie etwa Windeln bei Inkontinenz. Hier gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber höchstens 10 Euro im Monat.

    KRANKENHAUS
    Zuzahlung von 10 Euro täglich, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.

    STATIONÄRE VORSORGE UND REHABILITATION
    Hier fallen 10 Euro Zuzahlung pro Tag an, bei Anschlussbehandlungen begrenzt auf 28 Tage. Dies gilt auch für die medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter.

    SOZIOTHERAPIE UND HAUSHALTSHILFE
    Zuzahlung von 10 Prozent pro Tag (5 bis 10 Euro).

    Geändert hat sich auch der Leistungskatalog der Krankenkassen:

    NICHT VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE ARZNEIMITTEL
    Sie werden grundsätzlich nicht mehr erstattet. Dies gilt auch für Arzneimittel, die vorwiegend die Lebenssituation verbessern sollen (Beispiel: Viagra).
    Ausnahme: Wenn das Medikament zum Therapiestandard gehört. Dann gilt wieder eine Zuzahlung von 10 Prozent (5 bis 10 Euro).
    Eine weitere Ausnahme: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen.

    FAHRTKOSTEN
    Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden nicht mehr bezahlt. Die Kasse kann auf Antrag davon Ausnahmen machen.

    SEHHILFEN/BRILLEN
    Kassen zahlen grundsätzlich keine Zuschüsse mehr.
    Ausnahmen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

    KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
    Die Kassen bezuschussen nur noch drei statt bislang vier Versuche mit der Hälfte der Kosten.

    STERILISATION
    Keine Kostenübernahme mehr ohne medizinische Notwendigkeit.

    STERBEGELD
    Wurde gestrichen

    Stellungnahme von Dr. Christian Zimmermann, Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbandes in Marburg:
    Sprechstunde vom 6.1.2004 als Real-Audio - Patienten-Verband