Budeskartellamt
Premium Food Group - früher Tönnies-Gruppe - darf keine Vion-Schlachthöfe übernehmen

Das Bundeskartellamt hat der früheren Tönnies-Gruppe die Übernahme von Schlachthöfen eines Konkurrenten in Deutschland untersagt.

    Nordrhein-Westfalen, Rheda-Wiedenbrück: Das neue Firmenlogo der Premium Food Group (PFG) an einem Gebäude des Unternehmens. Seit Anfang 2025 heißt Tönnies "Premium Food Group".
    Premium Food Group darf keine neuen Schlachthöfe übernehmen. (Friso Gentsch / dpa)
    Das heute unter dem Namen "Premium Food Group" - PFG - agierende Unternehmen aus Ostwestfalen wollte vier Standorte des niederländischen Schlachtkonzerns Vion in Bayern kaufen. Laut Kartellamt hätte PFG dadurch aber eine wettbewerbswidrige Führungsposition erlangt. Nach Ansicht der Behörde hat die frühere Tönnies-Gruppe bereits eine dominierende Position bei der Schlachtung und Verarbeitung von Schweinen.
    Der Beschluss des Kartellamtes ist bislang nicht rechtskräftig; gegen ihn kann Beschwerde eingelegt werden. Die bayerische Landwirtschaftsministerin Kaniber bedauerte die Entscheidung und nannte sie "nicht nachvollziehbar."
    Diese Nachricht wurde am 13.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.