
Der Deutsche Presserat hat seine Richtlinien dementsprechend aktualisiert. Darin heißt es, wer sich zur Einhaltung des Pressekodex verpflichtet, trage die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge. Das gelte unabhängig von der Art und Weise der Erstellung auch für künstlich generierte Inhalte.
Eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte hält der Presserat nach eigenen Angaben derzeit nicht für erforderlich. Mithilfe von KI entstandene Bilder müssten jedoch als Symbolbilder gekennzeichnet werden. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass künstlich generierte Bilder die Realität abbilden.
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland.
Diese Nachricht wurde am 19.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.