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Presserat: Erneut Verstöße gegen Sorgfaltspflicht und Opferschutz

Der Deutsche Presserat hat erneut zahlreiche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und den Opferschutz beanstandet. Bei seiner jüngsten Sitzung sprach die Freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien 17 öffentliche Rügen, 32 Missbilligungen und 30 Hinweise aus.

    Das Türschild des Presserates am Hauptsitz in Berlin.
    Der Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland (imago / Steinach / Sascha Steinach)
    Der Presserat hatte sich nach eigenen Angaben mit insgesamt 160 Beschwerden innerhalb von rund einem Vierteljahr beschäftigt. 65 davon wurden als unbegründet eingestuft, bei 17 Beschwerden sah der Presserat Anlass für eine öffentliche Rüge. Eine Auswahl:

    "Volksstimme" ließ Kläger über eigenes Gerichtsverfahren schreiben

    Wegen eines schweren Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht wurde die Zeitung "Volksstimme" aus Magdeburg gerügt: Sie ließ einen Kläger über das eigene Gerichtsverfahren schreiben, obwohl mutmaßlich der Mitarbeiter selbst im Voraus auf den Interessenkonflikt hingewiesen hatte.

    "taz" veröffentlicht frühzeitig Papst-Nachruf

    "taz.de" wurde für die frühzeitige Veröffentlichung eines Nachrufs auf den erst später verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. gerügt. Der Presserat sah in der Tatsache, dass die Redaktion einen noch Lebenden für tot erklärt, einen schweren Sorgfaltspflichtverstoß - "auch wenn es sich offenbar um ein redaktionelles Versehen handelte und der Artikel zügig gelöscht wurde".

    Einseitge Vorwürfe der "Berliner Zeitung" gegen Gewerkschaftsfunktionär

    Weitere Rügen erhielten die Online-Ausgabe der "Berliner Zeitung“ wegen sehr ausführlich zitierter schwerer Vorwürfe, die auf einer linksradikalen Plattform gegen einen namentlich genannten Gewerkschaftsfunktionär geäußert wurden. Die Vorwürfe wurden für die Leserschaft weder eingeordnet noch wurde der Betroffene selbst dazu gehört. Der Presserat sah darin ebenfalls einen schweren Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht.

    "Bild" zeigt ungepixeltes Bild von getöteter Mutter eines Geiselnehmers

    Die "Bild-Zeitung" und "bild.de" erhielten zahlreiche Rügen wegen Verstößen gegen den Opferschutz. Unter anderem hatte die Redaktion laut Presserat über einen Geiselnehmer berichtet, der vor der Tat in der Dresdner Innenstadt seine Mutter getötet hatte. In dem Artikel war ein unverpixeltes Foto des Opfers eingebettet.