
Laut dem neuen Jahresbericht wurden Redaktionen in 86 Fällen gerügt. 2023 waren noch 73 Rügen ausgesprochen worden. Mehr als 40 Prozent der Fälle betrafen schwerwiegende Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Der Presserat rügte Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere bei Verstößen gegen den Opferschutz, wenn Straftaten- oder Unfallopfer in der Berichterstattung identifizierbar waren. Darüber hinaus sprach er 98 Missbilligungen und 133 Hinweise aus. Beides sind weniger scharfe Sanktionen als Rügen.
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Er kontrolliert anhand von Beschwerden aus dem Publikum die Einhaltung festgelegter ethischer Standards.
Diese Nachricht wurde am 26.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.