Es ist einem Millionenpublikum bekannt - das US-Fernsehformat "24". Die Erfolgsserie um Jack Bauer gehört zu über 380.000 Angeboten, die man auf der deutschsprachigen Website kino.to kostenlos abrufen kann. Ein rechtlich umstrittener Service, der den Privatsendern ein Dorn im Auge ist. Sie befürchten finanzielle Einbußen, wenn Filme im Netz frei verfügbar sind, da sich - so die Annahme - für die Fernsehausstrahlung dann keine Werbung mehr verkaufen lässt. Gerhard Zeiler, Chef der RTL-Group:
"Ich glaube, dass die Verluste derzeit noch nicht so groß sind. Aber wir sehen ganz genau, was in Amerika passiert, und wir sehen anhand der Beispiele in der Musikindustrie, wozu es führen kann, wenn man sich dieses Themas nicht annimmt. Ich glaube ganz einfach, dass es einen Grundsatz gibt, der heißt: Piraterie ist Stehlen. Stehlen gehört verboten und Verbote gehören durchgesetzt."
Doch davon ist die Branche weit entfernt. Die Betreiber von Websites mit illegalen Angeboten und deren Nutzer können oft nicht belangt werden, so auch bei kino.to. Zwar gibt es seit 2008 hierzulande eine sogenannte Auskunftspflicht für Internetprovider. Diese müssen grundsätzlich die Namen von Rechtsverletzern offen legen. Das bleibt aber meistens Theorie, weil in der Praxis Gesetze wie etwa der Datenschutz höher gewichtet werden. Daran will auch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorerst nichts ändern:
"Mit dem Auskunftsanspruch sind die ja sowieso erstmals überhaupt als dritte Nichtbeteiligte verpflichtet, hier auch Auskunft zu geben. Weitergehende Ansprüche und rechtliche Grundlagen hat man bisher nicht. Ich sehe das auch distanziert, aber es wird uns mit Sicherheit diese Legislaturperiode schon auch beschäftigen."
Die Privaten hoffen, dass Internetprovider zukünftig Daten im Zweifelsfall doch freigeben müssen - ein hoch gestecktes Ziel, wie sie selbst einräumen. Deshalb fordern sie als ersten Schritt die Einrichtung eines Vorwarn- und Sanktionssystems für Nutzer, wie Tobias Schmid, Vizepräsident des VPRT erklärt:
"Ich glaube schon, dass ein Mittelweg sein könnte, dass man den Nutzer über die Gelbe Karte anfängt zu informieren. Dass man sagt, der Provider muss den Nutzer, der einen illegalen Download vornimmt, darüber informieren: Du tust gerade etwas Illegales."
In Großbritannien hatte dies immerhin Erfolg: Laut einer Studie gaben 70 Prozent der Befragten an, aufgrund dieser Warnung das Herunterladen in Zukunft zu lassen.
Doch nicht nur Piraterie macht den privaten Fernsehsendern zu schaffen. Wie wenig geltendes Recht die Konvergenz der Medien abbildet, zeigen sogenannte Hybridgeräte, auf denen Fernsehen und Internet miteinander verschmelzen. Tobias Schmid:
"Die Fernseher der nächsten Generation empfangen zwei Signale gleichzeitig: ein TV-Signal auf der einen Seite und ein Online-Signal auf der anderen Seite. Das bedeutet, Sie sehen das Fernsehbild und auf dem Fernseher ist eine kleine Applikation, wenn Sie die anklicken, dann öffnet sich parallel zum Fernsehbild eine Online-Applikation. Das hat einen großen Nachteil. Diese Applikationen sind darauf ausgerichtet, neben dem Fernsehbild zu bestehen. Das heißt, sie machen sich die Aufmerksamkeit des Fernsehbildes der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender zunutze um ihr eigenen Geschäftsmodell draufzulegen."
Sprich: Werbung zu verkaufen auf Kosten der Fernsehsender, die ihrerseits nur in einem vorbestimmten Rahmen Reklame einsetzen dürfen. Eine Lösung: Die Fernsehanbieter könnten zum Beispiel an den Einnahmen beteiligt werden. In jedem Fall eine Sache für den Gesetzgeber, meint Schmid:
"Hier könnte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass man diesen Fall und nur diesen Fall - es geht nicht darum, dass wir hier einen Schutzwall gegen eine neue Mediengattung aufbauen wollen, aber in diesem Fall, in dem man sich das tatsächlich zunutze macht und selber nichts dafür leistet, dass dieser Fall erfasst wird. Das ließe sich vom Gesetzgeber über das Wettbewerbsrecht wahrscheinlich relativ elegant lösen."
Wie noch weitere Posten auf der Liste des VPRT. Zum Beispiel wollen die Privaten für die Wiedergabe ihrer Programme bei Public-Viewing-Veranstaltungen zukünftig finanziell entschädigt werden. Auch das könnte das so notwendige Geld in die Kassen spülen.
"Ich glaube, dass die Verluste derzeit noch nicht so groß sind. Aber wir sehen ganz genau, was in Amerika passiert, und wir sehen anhand der Beispiele in der Musikindustrie, wozu es führen kann, wenn man sich dieses Themas nicht annimmt. Ich glaube ganz einfach, dass es einen Grundsatz gibt, der heißt: Piraterie ist Stehlen. Stehlen gehört verboten und Verbote gehören durchgesetzt."
Doch davon ist die Branche weit entfernt. Die Betreiber von Websites mit illegalen Angeboten und deren Nutzer können oft nicht belangt werden, so auch bei kino.to. Zwar gibt es seit 2008 hierzulande eine sogenannte Auskunftspflicht für Internetprovider. Diese müssen grundsätzlich die Namen von Rechtsverletzern offen legen. Das bleibt aber meistens Theorie, weil in der Praxis Gesetze wie etwa der Datenschutz höher gewichtet werden. Daran will auch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorerst nichts ändern:
"Mit dem Auskunftsanspruch sind die ja sowieso erstmals überhaupt als dritte Nichtbeteiligte verpflichtet, hier auch Auskunft zu geben. Weitergehende Ansprüche und rechtliche Grundlagen hat man bisher nicht. Ich sehe das auch distanziert, aber es wird uns mit Sicherheit diese Legislaturperiode schon auch beschäftigen."
Die Privaten hoffen, dass Internetprovider zukünftig Daten im Zweifelsfall doch freigeben müssen - ein hoch gestecktes Ziel, wie sie selbst einräumen. Deshalb fordern sie als ersten Schritt die Einrichtung eines Vorwarn- und Sanktionssystems für Nutzer, wie Tobias Schmid, Vizepräsident des VPRT erklärt:
"Ich glaube schon, dass ein Mittelweg sein könnte, dass man den Nutzer über die Gelbe Karte anfängt zu informieren. Dass man sagt, der Provider muss den Nutzer, der einen illegalen Download vornimmt, darüber informieren: Du tust gerade etwas Illegales."
In Großbritannien hatte dies immerhin Erfolg: Laut einer Studie gaben 70 Prozent der Befragten an, aufgrund dieser Warnung das Herunterladen in Zukunft zu lassen.
Doch nicht nur Piraterie macht den privaten Fernsehsendern zu schaffen. Wie wenig geltendes Recht die Konvergenz der Medien abbildet, zeigen sogenannte Hybridgeräte, auf denen Fernsehen und Internet miteinander verschmelzen. Tobias Schmid:
"Die Fernseher der nächsten Generation empfangen zwei Signale gleichzeitig: ein TV-Signal auf der einen Seite und ein Online-Signal auf der anderen Seite. Das bedeutet, Sie sehen das Fernsehbild und auf dem Fernseher ist eine kleine Applikation, wenn Sie die anklicken, dann öffnet sich parallel zum Fernsehbild eine Online-Applikation. Das hat einen großen Nachteil. Diese Applikationen sind darauf ausgerichtet, neben dem Fernsehbild zu bestehen. Das heißt, sie machen sich die Aufmerksamkeit des Fernsehbildes der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender zunutze um ihr eigenen Geschäftsmodell draufzulegen."
Sprich: Werbung zu verkaufen auf Kosten der Fernsehsender, die ihrerseits nur in einem vorbestimmten Rahmen Reklame einsetzen dürfen. Eine Lösung: Die Fernsehanbieter könnten zum Beispiel an den Einnahmen beteiligt werden. In jedem Fall eine Sache für den Gesetzgeber, meint Schmid:
"Hier könnte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass man diesen Fall und nur diesen Fall - es geht nicht darum, dass wir hier einen Schutzwall gegen eine neue Mediengattung aufbauen wollen, aber in diesem Fall, in dem man sich das tatsächlich zunutze macht und selber nichts dafür leistet, dass dieser Fall erfasst wird. Das ließe sich vom Gesetzgeber über das Wettbewerbsrecht wahrscheinlich relativ elegant lösen."
Wie noch weitere Posten auf der Liste des VPRT. Zum Beispiel wollen die Privaten für die Wiedergabe ihrer Programme bei Public-Viewing-Veranstaltungen zukünftig finanziell entschädigt werden. Auch das könnte das so notwendige Geld in die Kassen spülen.