
Wie ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz mitteilte, sieht das eine neue Musterordnung für die Erteilung der sogenannten "Missio canonica" vor. Offen homo- oder transsexuell lebenden Lehrkräften sowie wiederverheirateten Geschiedenen könne die Erlaubnis nun nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verweigert werden, hieß es weiter. Auch theologisch begründete Kritik und Zweifel an der Lehre seien den neuen Bestimmungen zufolge nicht mehr ausgeschlossen. Allerdings bleibe das Bekenntnis zum katholischen Glauben Bedingung für die Erteilung der Lehrerlaubnis.
Diese Nachricht wurde am 07.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.