
Offen homo- oder transsexuell lebenden Lehrkräften sowie wiederverheirateten Geschiedenen könne die Erlaubnis nun nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verweigert werden, hieß es weiter. Auch theologisch begründete Kritik und Zweifel an der Lehre seien den neuen Bestimmungen zufolge nicht mehr ausgeschlossen. Allerdings bleibe die Bekenntnis zum katholischen Glauben Bedingung für die Erteilung der Lehrerlaubnis.
Diese Nachricht wurde am 08.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.