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Strafrecht
Pro Familia begrüßt Empfehlung zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in der frühen Phase

Der Bundesverband Pro Familia hat die Empfehlung einer Expertenkommission begrüßt, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase vollständig straffrei zu stellen.

    "Pro Familia" ist am Fenster der Beratungsstelle am Palmengarten auf einem Fenster aufgeklebt
    Der Verband Pro Familia betreibt bundesweit Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. (dpa / Arne Dedert)
    Die stellvertretende Vorsitzende Schlitt sagte im Deutschlandfunk, das geltende Gesetz habe problematische Konsequenzen für Schwangere, Berater und Ärzte. Daher sei eine Neuregelung angebracht. Schwangerschaftsabbrüche würden stigmatisiert. Es gehe jetzt darum, die medizinische Versorgung und die gesellschaftliche Akzeptanz zu verbessern. Pro Familia betreibt bundesweit Beratungsstellen für Schwangere.
    Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte zuvor ihren Bericht vorgestellt. Demnach ist die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen nicht haltbar. Auch in der mittleren Phase der Schwangerschaft habe der Gesetzgeber Gestaltungspielraum.
    Hintergrund ist der derzeit geltende Paragraph 218 im Strafgesetzbuch. Er besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig ist. Straffrei bleibt ein Abbruch bis zur 12. Woche nach einer Pflichtberatung.
    Diese Nachricht wurde am 15.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.