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Professorenbesoldung mit Leistungszulage

    Die von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn eingesetzte Expertenkommission zur Reform des Hochschuldienstrechts überlegt, bei der Besoldung von Professoren künftig einen Teil der bisherigen Bezüge nur noch als befristete Zulage auszugeben. Wie die Deutsche Presseagentur am 6.3. berichtet, sollen bis zu 30 Prozent der Bezüge als Zulage vor allem nach den Leistungen in Lehre und Forschung bemessen werden. Wilhelm Krull, der stellvertretende Vorsitzende der Kommission, betont allerdings im Deutschlandfunk, dass noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist: "Es handelt sich nur um einen vorläufigen Beratungsstand, der nun an die Öffentlichkeit geraten ist. Gleichwohl geht es um eine leistungsorientierte Vergütungsstruktur, bei der auch ein so genanntes Mindestgehalt eine Rolle spielen soll. Darüber hinaus sollen leistungs- und funktionsbezogene Zulagen gewährt werden." Die Kriterien für die variablen Zulagen sollen in einem "wissenschaftlichen Verfahren", so Krull, festgelegt werden. Es dürften nicht nur Kennzahlen addiert werden, um zu einer neuen Gehaltssumme zu kommen, auch eine qualitative Bewertung müsse stattfinden: "Angelehnt an Strukturen in den USA und Großbritannien sollte es ein Komitee geben, das Gutachten einholt, auf deren Basis die Gehälter festgesetzt werden." Im Mai will die Expertenkommission ihren Bericht dem Bundesbildungsministerium überreichen, woraufhin ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird, an dem auch die Länder beteiligt sein werden.

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    Bundesministerium für Bildung und Forschung