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Prostitutionsgesetz
Erlaubnispflicht für Bordelle

Die Koalitionsparteien haben sich auf einzelne Punkte für ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt. Bordellbetriebe müssen demnach künftig angemeldet und genehmigt werden, außerdem soll es keine sogenannten Flatrate-Sex-Angebote und Gang-Bang-Partys mehr geben. Andere Fragen blieben ungeklärt.

Von Gudula Geuther, Hauptstadtstudio | 15.08.2014
    Symbolbild Prostitution
    Seit Monaten ringen die Parteien um ein neues Prostitutionsgesetz. (dpa / pa / Christians)
    Keine Einigung erzielten die Koalitionspartner demnach bei der Frage des Mindestalters und der Kondompflicht. Auch bei der Bestrafung von Freiern, die die Lage von Zwangsprostituierten ausnutzen, gibt es keine Einigung. Die SPD befürchtet, dass die betroffenen Frauen dadurch nicht besser geschützt werden.
    Sie können den Beitrag bis zum 15. Januar 2015 nachhören.