
Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Es geht um den Tod eines jesidischen Mädchens im Jahr 2015, das in sengender Hitze angekettet worden war und später starb. Die aus Niedersachsen stammende Frau, die sich dem IS angeschlossen hatte, soll dabei tatenlos zugesehen haben. Das Oberlandesgericht München hatte sie deshalb zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hält diese Strafe für zu niedrig und hatte Revision in Karlsruhe eingelegt.
Diese Nachricht wurde am 09.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.