
Das Verfahren wurde kurz nach dem Start im Dezember verschoben, weil die Pflichtverteidigerin nicht anwesend war. Tilly wird nach eigenen Angaben nicht an dem Prozesstermin teilnehmen.
Dem Karnevalswagenbauer wird vorgeworfen, die russischen Staatsorgane verunglimpft zu haben. Er könnte zu einer Geldstrafe oder bis zu zehn Jahren Haft verurteilt werden. Wiederholt hatte die russische Justiz den Paragrafen in den vergangenen Jahren genutzt, um gegen Kritiker in dem Land vorzugehen.
Tilly hatte mit Darstellungen auf seinen Karnevalswagen den russischen Präsidenten Putin für den Krieg in der Ukraine kritisiert.
Diese Nachricht wurde am 28.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
