Archiv

Prozess gegen Pegida-Gründer
Bachmann wegen Volksverhetzung verurteilt

Pegida-Gründer Lutz Bachmann ist vom Dresdener Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das teilte das Gericht mit. Er habe Flüchtlinge in Facebook-Kommentaren herabgewürdigt und dadurch den öffentlichen Frieden gestört.

03.05.2016
    Lutz Bachmann am 3.5.2016 vor dem Amtsgericht in Dresden.
    Pegida-Gründer Lutz Bachmann soll 9.600 Euro Strafe zahlen, weil er Flüchtlinge auf Facebook unter anderem als "Viehzeug" bezeichnet hat. (picture alliance / dpa / Jens Schlueter)
    Bachmann soll laut dem Urteil insgesamt 9.600 Euro Strafe zahlen. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Die Richter gehen aber davon aus, dass Bachmann im September 2014 Flüchtlinge auf Facebook als "Gelumpe", "Dreckspack" und "Viehzeug" bezeichnet hat. Das sei keine Meinungsfreiheit, sagte der Richter: "Wenn ein Gesetz verletzt wird, dann gibt es keine Meinungsfreiheit." Bachmann habe Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und dadurch den öffentlichen Frieden gestört, sagte er.
    Eine Erklärung von Bachmann zu den publik gewordenen Äußerungen auf einer Pegida-Kundgebung im Februar 2015 wertete das Gericht zudem als "klares Schuldeingeständnis". Bachmann hatte dort öffentlich gesagt, er habe ein paar Worte benutzt, wie sie jeder nutze. Ein entsprechendes Video davon war im Prozess gezeigt worden.
    Verteidigung plädierte auf Freispruch
    Der wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel vorbestrafte 43-Jährige bestreitet, dass die Kommentare von ihm stammen. Seine Verteidigung erklärte, die Einträge stammten von einer unbekannten Person. Entsprechende Ausdrucke, die die Facebook-Einträge belegen sollen, seien "offensichtlich manipuliert". Dementsprechend plädierte Bachmanns Verteidigerin auch auf Freispruch.
    Zeugen, die während des zweiten Verhandlungstages gehört wurden, waren allerdings anderer Meinung als die Verteidigung. Ein Journalist, der mit seinem Bericht den Fall ins Rollen gebracht hatte, erklärte, dass er keinen Zweifel an der Echtheit der Ausdrucke der Facebook-Beiträge gehabt habe. Auch eine Kriminalbeamtin verneinte die Frage, ob Ausdrucke der entsprechenden Facebook-Beiträge womöglich manipuliert gewesen sein könnten.
    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert und prüft, ob sie Rechtsmittel einlegt.
    (pr/adi)