
Hintergrund ist ein Strafbefehl, den das Amtsgericht im Oktober 2023 gegen den Profisportler verhängt hatte. Demnach soll Zverev eine Geldstrafe von 450.000 Euro (90 Tagessätze zu je 5.000 Euro) wegen Körperverletzung zahlen. Dem 26-Jährigen wird zur Last gelegt, im Mai 2020 in Berlin im Rahmen eines Streites eine Frau körperlich misshandelt zu haben. Die mutmaßlich Geschädigte tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Der Tennisspieler weist den Vorwurf zurück und hat Einspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun zum Prozess. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung.
Die Rechtsanwälte des Profisportlers hatten im vergangenen Oktober anlässlich der Bekanntgabe des Gerichts mitgeteilt, die dem Strafbefehl zugrundeliegenden Behauptungen seien bereits durch ein Gutachten eines Berliner Rechtsmediziners widerlegt worden. Das Verfahren leide "unter schwersten Verfahrensverstößen". Zverev werde dagegen mit "allen Mitteln" vorgehen, hieß es in einer Mitteilung der Anwälte.
Zverev selbst hatte sich im Juli 2023 beim Tennisturnier in Hamburg erstmals öffentlich in der Sache geäußert. Damals sagte er: "Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück."
Diese Nachricht wurde am 16.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.