Stefan Schumacher hat den Prozess gewonnen. Aber ein Gewinner ist er nicht.
Mit Müh und Not hat er vor dem ersten Verhandlungstag seine Dopingpraxis gestanden. Fünf Jahre nachdem er überführt worden ist. Drei Jahre nach Ablauf seiner Sperre. Echte Reue klingt anders.
Die Öffentlichkeit und die wenigen sauberen Radsport-Kollegen hat er betrogen. Seine Mannschaft und deren Betreuer aber nicht. Das sagt das Stuttgarter-Urteil.
Das Team Gerolsteiner, für das Stefan Schumacher damals 2008 fuhr, könnte von dessen Doping-Gebrauch gewusst haben. Der Tatbestand des Betrugs liegt damit nicht vor. Das was das Gericht, so vorsichtig formuliert, heißt auch: Kein Mitglied der Radsportfamilie kann in dieser Hochphase des Dopings ernsthaft glauben, dass ein sauberer Fahrer hätte Etappen gewinnen können. Das Image von Hans-Michael Holczer, dem damaligen Team-Manager, als vehementer Dopinggegner ist nun endgültig enttarnt. Auch so muss das Urteil gelesen werden.
Nicht weniger als ein Grundsatzurteil wurde vom Schumacher-Prozess erhofft. Was taugt das deutsche Strafgesetz im Anti-Doping-Kampf? Diese Frage sollte beantwortet werden. Nicht viel, ist ein Teil der Antwort nach dieser in-dubio-pro-reo-, nach dieser Im-Zweifel-für-den-Angeklagten-Entscheidung.
Sechs Monate und 19 Verhandlungstage hat der Prozess gedauert. Das Gericht hat sich sehr schwer damit getan, in die Tiefen der Sportwelt einzutauchen. Der überführte Doper wird freigesprochen, die Hintermänner sowieso. Sie saßen ja auch nicht auf der Anklagebank, selbst wenn sie ihre Mithilfe und Mitwisserschaft im Zeugenstand wenig glaubhaft abgestritten haben.
Aber auch mit einem Anti-Doping-Gesetz oder einem Straftatbestand Sportbetrug wäre dies nicht anders gewesen. Auch hier hätte nur der Sportler im Fadenkreuz der Ermittlungen gestanden, nicht das Netzwerk um ihn herum.
In der Aufarbeitung der DDR-Dopingvergangenheit, hat das Gericht bei den Ärzten auf Beihilfe zur Körperverletzung erkannt. Warum wird das heute nicht versucht, fragt nicht nur der Biologe und Anti-Doping-Kämpfer Werner Franke. An die Ärzte will man nicht ran, antwortet er. Auch das ist eine Erkenntnis aus dem Schumacher-Prozess. Das Strafgesetz würde ja dazu ausreichen.
Gegner und Befürworter eines Anti-Doping-Gesetzes werden versuchen, dieses Urteil in ihrem Sinne zu nutzen. Es ist ein Prozess ohne Gewinner.
Mit Müh und Not hat er vor dem ersten Verhandlungstag seine Dopingpraxis gestanden. Fünf Jahre nachdem er überführt worden ist. Drei Jahre nach Ablauf seiner Sperre. Echte Reue klingt anders.
Die Öffentlichkeit und die wenigen sauberen Radsport-Kollegen hat er betrogen. Seine Mannschaft und deren Betreuer aber nicht. Das sagt das Stuttgarter-Urteil.
Das Team Gerolsteiner, für das Stefan Schumacher damals 2008 fuhr, könnte von dessen Doping-Gebrauch gewusst haben. Der Tatbestand des Betrugs liegt damit nicht vor. Das was das Gericht, so vorsichtig formuliert, heißt auch: Kein Mitglied der Radsportfamilie kann in dieser Hochphase des Dopings ernsthaft glauben, dass ein sauberer Fahrer hätte Etappen gewinnen können. Das Image von Hans-Michael Holczer, dem damaligen Team-Manager, als vehementer Dopinggegner ist nun endgültig enttarnt. Auch so muss das Urteil gelesen werden.
Nicht weniger als ein Grundsatzurteil wurde vom Schumacher-Prozess erhofft. Was taugt das deutsche Strafgesetz im Anti-Doping-Kampf? Diese Frage sollte beantwortet werden. Nicht viel, ist ein Teil der Antwort nach dieser in-dubio-pro-reo-, nach dieser Im-Zweifel-für-den-Angeklagten-Entscheidung.
Sechs Monate und 19 Verhandlungstage hat der Prozess gedauert. Das Gericht hat sich sehr schwer damit getan, in die Tiefen der Sportwelt einzutauchen. Der überführte Doper wird freigesprochen, die Hintermänner sowieso. Sie saßen ja auch nicht auf der Anklagebank, selbst wenn sie ihre Mithilfe und Mitwisserschaft im Zeugenstand wenig glaubhaft abgestritten haben.
Aber auch mit einem Anti-Doping-Gesetz oder einem Straftatbestand Sportbetrug wäre dies nicht anders gewesen. Auch hier hätte nur der Sportler im Fadenkreuz der Ermittlungen gestanden, nicht das Netzwerk um ihn herum.
In der Aufarbeitung der DDR-Dopingvergangenheit, hat das Gericht bei den Ärzten auf Beihilfe zur Körperverletzung erkannt. Warum wird das heute nicht versucht, fragt nicht nur der Biologe und Anti-Doping-Kämpfer Werner Franke. An die Ärzte will man nicht ran, antwortet er. Auch das ist eine Erkenntnis aus dem Schumacher-Prozess. Das Strafgesetz würde ja dazu ausreichen.
Gegner und Befürworter eines Anti-Doping-Gesetzes werden versuchen, dieses Urteil in ihrem Sinne zu nutzen. Es ist ein Prozess ohne Gewinner.