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Prozess
Schreiber zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Den Vorwurf der Bestechlichkeit sah das Landgericht Augsburg dagegen als verjährt. Schreiber gilt als Schlüsselfigur in der CDU-Parteispendenaffäre.

    Das Landgericht Augsburg verhängte gegen Karlheinz Schreiber eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre und drei Monate Haft für Schreiber beantragt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch des 79-Jährigen gefordert.
    Trotz seiner Verurteilung bleibt Schreiber allerdings auf freiem Fuß. Nach Angaben des Gerichts gab es keinen Grund, den außer Verzug gesetzten Haftbefehl wieder in Vollzug zu setzen. Schreiber war im Mai 2012 aus gesundheitlichen Gründen frei gekommen und lebt seitdem unter Hausarrest in seinem Haus. Er hatte im Gefängnis einen Herzinfarkt erlitten.
    Schreiber gilt als Schlüsselfigur in der CDU-Parteispendenaffäre in den 1990er Jahren. In einem ersten Prozess im Jahr 2010 war der Ex-Waffenlobbyist wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
    BGH hatte erstes Urteil aufgehoben
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil wegen Rechtsfehlern aber aufgehoben und das Verfahren für eine Neuauflage zurück nach Augsburg verwiesen. Nicht nur der Vorwurf der Steuerhinterziehung sollte neu geprüft werden, sondern auch der Vorwurf gegen Schreiber wegen Bestechung des Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU).
    Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung urteilte das Landgericht Augsburg nach Angaben eines Sprechers nun, dass Schreiber ohne Zweifel in Deutschland steuerpflichtig gewesen war. Schreiber hatte hingegen behauptet, zur entsprechenden Zeit in Kanada steuerpflichtig gewesen zu sein. Es ging in dem Verfahren um die Hinterziehung von Steuern in Höhe von mehr als sieben Millionen Euro.
    Die Bestechung von Pfahls wertete das Gericht hingegen als verjährt. Dies hatte die Staatsanwaltschaft anders gesehen und deshalb zehn Jahre und drei Monate Haft für Schreiber gefordert.