
"Ich habe schwere Schuld auf mich geladen. Ich bin bereit, das Urteil entgegenzunehmen", hieß es in der Erklärung. Er habe Unschuldige getötet, keine Ungläubigen.
Der Syrer Issa H. seit heute vor Gericht verantworten. Der Angeklagte soll beim Fest zum 650-jährigen Bestehen der Stadt in Nordrhein-Westfalen im August 2024 drei Besucher erstochen und versucht haben, zehn weitere zu töten.
Prozess wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes
Er muss sich vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie wegen Mitgliedschaft in der Terrorgruppe IS verantworten. Bei den Todesopfern handelt es sich um zwei Männer und eine Frau. Acht Menschen wurden verletzt. Zwei Besucher soll der Angreifer knapp verfehlt, aber ihre Kleidung getroffen haben. Auch diese Attacken wertet die Bundesanwaltschaft als Mordversuche. Zwölf Verletzte und Angehörige von Todesopfern treten als Nebenkläger auf.
Die Bundesanwaltschaft geht von einer islamistisch motivierten Tat des Mannes aus, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war. Ein Abschiebeversuch war gescheitert.
IS reklamierte Tat für sich
Vor der Tat soll er der Terrorgruppe Islamischer Staat die Treue geschworen haben. Einen Tag später reklamierte der IS den Anschlag für sich. Es war das erste Bekenntnis dieser Art seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016. Der Angeklagte war einen Tag nach der Tat festgenommen worden. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Anschlag hatte eine politische Diskussion um Abschiebungen, das Dublin-System und die innere Sicherheit in Deutschland ausgelöst. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag in Düsseldorf befasst sich derzeit unter anderem mit der Frage, warum die Abschiebung scheiterte.
Angeklagter sollte 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden
Der angeklagte Syrer sollte schon 2023 den EU-Asylregeln zufolge ins Erstaufnahmeland Bulgarien abgeschoben werden. Als er aus der Flüchtlingsunterkunft abgeholt werden sollte, war er aber nicht aufzufinden. Ein weiterer Rückführungsversuch wurde nicht unternommen. Die Frist verstrich und er bekam dadurch subsidiären Schutz in Deutschland.
Diese Nachricht wurde am 27.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.