
Das Landgericht sah weder beim Schützen noch beim Einsatzleiter eine Straftat. Damit folgte das Gericht zum Teil den Anträgen der Anklage. Für vier der fünf Angeklagten waren Freisprüche gefordert worden. So habe etwa der Schütze - wenn auch irrtümlicherweise - geglaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Dem Einsatzleiter hatte die Staatsanwaltschaft dagegen fahrlässige Tötung vorgeworfen und eine Haftstrafe auf Bewährung gefordert.
Im August 2022 war ein 16-Jähriger aus dem Senegal durch Schüsse aus einer Maschinenpistole der Polizei getötet worden. Er hatte sich zuvor ein Messer an den Bauch gehalten. Um ihn zu entwaffnen, hatte der Dienstgruppenleiter den Einsatz von Pfefferspray angeordnet. Daraufhin bewegte der Junge sich mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu.
Diese Nachricht wurde am 12.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.