Dienstag, 23. April 2024

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Prozess wegen Steuerbetrugs
Gefängnisstrafe für Hoeneß

Dreieinhalb Jahre Haft, so lautet das Urteil des Landgerichts München II gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Der Präsident des FC Bayern München bleibt vorerst auf freiem Fuß, seine Anwälte kündigten Revision an.

13.03.2014
    Bayern-Präsident Hoeneß am 12.03.2014, dem dritten Prozesstag
    Bayern-Präsident Hoeneß am 12.03.2014, dem dritten Prozesstag (dpa / picture-alliance / Michael Dalder)
    In einem der spektakulärsten Steuerverfahren in Deutschland hat das Gericht Hoeneß in sieben Fällen schuldig gesprochen. Der 62-Jährige hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 27,2 Millionen Euro an Steuern vorenthalten.
    Das Gericht blieb deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hielt höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten. Beide Parteien können in Revision gehen, was Hoeneß' Anwälte auch angekündigt haben. Der Vorsitzende Richter Rupert Heindl stellte nach dem Urteil klar, dass der Haftbefehl gegen Hoeneß aufrecht erhalten werde, aber außer Vollzug bleibe.
    Wie geht man mit einer fehlgeschlagenen Selbstanzeige um?
    Am vierten und letzten Verhandlungstag hatte es keine weiteren Beweisanträge gegeben. Das Verfahren konnte damit gleich mit den Plädoyers fortgesetzt werden. Staatsanwalt Achim von Engel sprach von einem besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung. Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen hatte in seinem rund 50-minütigen Schlussplädoyer auch eine Aussetzung des Haftbefehls gefordert. Falls das Gericht davon ausgehe, die Selbstanzeige sei wirksam, müsse von Straffreiheit ausgegangen werden. "Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor", meinte dagegen der Staatsanwalt.
    Hoeneß' Haftbefehl war im Frühjahr vergangenen Jahres gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro außer Vollzug gesetzt worden. Die Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe des Prozesses war die Summe auf mindestens 27,2 Millionen Euro emporgeschnellt. Die Verteidigung hatte diese Steuerschulden anerkannt.
    Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei, erklärte Feigen. Es sei zu prüfen, warum die Selbstanzeige fehlgeschlagen sei. Das sei nicht die Schuld von Hoeneß gewesen. Die Selbstanzeige sei von Beratern erstellt worden. Es wäre besser gewesen, lediglich eine Schätzung vorzunehmen.