Freitag, 01. Dezember 2023

Saarlouis
Prozess zu Brandanschlag auf Flüchtlingsheim 1991: Verteidigung sieht Angeklagten lediglich als Mitläufer

Im Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis vor 32 Jahren hat die Verteidigung den Angeklagten Peter S. als Mitläufer bezeichnet.

26.09.2023

    Eine Gedenktafel für Samuel Kofi Yeboah in der Saarlouiser Straße in Saarlouis. Er wurde 1991 bei einem Brandanschlag getötet. Die Tat war nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft rassistisch motiviert.
    Eine Gedenktafel für Samuel Kofi Yeboah in der Saarlouiser Straße in Saarlouis. Er wurde 1991 bei einem Brandanschlag getötet. Die Tat war nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft rassistisch motiviert. (imago images/BeckerBredel)
    Das Feuer habe ein damaliger Bekannter aus der Neonazi-Szene gelegt, hieß es vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Der Angeklagte selbst habe die Tat nur unterstützt. Die Verteidigung fordert eine Haftstrafe von höchstens vier Jahren und sechs Monaten. Gestern hatte die Anklage Peter S. als Haupttäter gewertet und neuneinhalb Jahre Haft gefordert. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, kommt das Jugendrecht zur Anwendung.
    Bei dem Feuer in der Asylbewerberunterkunft kam im September 1991 ein Bewohner ums Leben, zwei weitere wurden schwer verletzt. Das Urteil wird für Mitte Oktober erwartet.
    Diese Nachricht wurde am 26.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.