
Das Feuer habe ein damaliger Bekannter aus der Neonazi-Szene gelegt, hieß es vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Der Angeklagte selbst habe die Tat nur unterstützt. Die Verteidigung fordert eine Haftstrafe von höchstens vier Jahren und sechs Monaten. Gestern hatte die Anklage Peter S. als Haupttäter gewertet und neuneinhalb Jahre Haft gefordert. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, kommt das Jugendrecht zur Anwendung.
Bei dem Feuer in der Asylbewerberunterkunft kam im September 1991 ein Bewohner ums Leben, zwei weitere wurden schwer verletzt. Das Urteil wird für Mitte Oktober erwartet.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.