
Eine Klägerin fordert von dem Unternehmen mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall, außerdem bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Sie hatte sich vor zwei Jahren mit dem Vakzin des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen. In der Folge erlitt sie eine sogenannte Darmvenenthrombose, die sie bis heute beeinträchtige. Das Landgericht Hof hatte die Klage zuvor abgewiesen, worauf die Frau Berufung einlegte. Astrazeneca weist die Forderungen zurück.
Im baden-württembergischen Rottweil wird zudem die Klage eines 58-Jährigen gegen Biontech verhandelt. Der Kläger führt eine starke Sehkraft-Verschlechterung auf eine Corona-Impfung mit dem Vakzin des Mainzer Unternehmens zurück. Er verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld. Biontech hält den Vorwurf für unbegründet.
Diese Nachricht wurde am 03.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.