Mutterschutz nach Fehlgeburt
Psychologin Eichhorn begrüßt geplante Gesetzesänderung: "Die Trauerarbeit braucht Zeit"

Frauen sollen künftig auch bei einer Fehlgeburt Anspruch auf Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutzes haben. Die Psychologin Kathryn Eichhorn von der Universität der Bundeswehr München begrüßte im Deutschlandfunk die geplanten Änderungen. Das Thema müsse raus aus der Tabu-Zone.

    Eine Frau sitzt auf einer Bank am Wasser.
    Künftig sollen Frauen auch nach einer Fehlgeburt Mutterschutz in Anspruch nehmen können. (Krists Luhaers / unsplash.com )
    Fehlgeburten gingen für die betroffenen Frauen oft mit tiefgreifenden Belastungen einher, sagte Eichhorn. Zu der hormonellen Umstellung des Körpers kämen die starken emotionalen Belastungen durch die Verlusterfahrung. Betroffene seien plötzlich mit dem Tod konfrontiert, nachdem sich zuvor alles um den Beginn eines Lebens gedreht habe. "Es braucht Zeit und Raum, um sich mit dem Geschehenen auseinanderzusetzen", betonte Eichhorn.
    In der Gesellschaft seien Fehlgeburten aber häufig noch ein Tabu-Thema. Auch die Forschung, etwa zu den gesundheitlichen Folgen für die Frauen, sei "unterrepräsentiert".

    Ampel-Parteien und Union planen gestaffelte Mutterschutz-Regeln

    Für Mütter gilt in Deutschland bisher für acht Wochen nach der Entbindung eine gesetzliche Schutzfrist. Die ehemaligen Ampel-Parteien und die Union wollen das Mutterschutzgesetz auch auf Fehlgeburten ausweiten - Familienministerin Paus warb für eine Regelung ab der 15. Woche, die Union möchte eine entsprechende Lösung ab der 13. Woche. Die Änderung soll Medienberichten zufolge noch vor der Bundestagswahl im Februar beschlossen werden.
    Frauen müssen sich demnach künftig nach einer Fehlgeburt nicht mehr ihre Arbeitsunfähigkeit per ärztlichem Attest bescheinigen lassen, sondern haben automatisch Anspruch auf Mutterschutz. Dieser soll gestaffelt werden - je nach Dauer der Schwangerschaft.
    Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Woche.
    Diese Nachricht wurde am 03.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.