Samstag, 27. April 2024

Archiv

Qualifizierungschancengesetz
Fit für die Arbeit 4.0 dank geförderter Weiterbildung

Bis 2025 werden im Zuge des digitalen Wandels rund 2,1 Millionen neue Jobs entstehen. Diese stellen jedoch völlig neue Anforderungen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Daher setzt das ab 2019 geltende reformierte Qualifizierungschancengesetz vor allem auf ein Kernelement: geförderte Weiterbildung.

Von Volker Finthammer | 15.12.2018
    Ein Serviceroboter wird am 3.6.2014 auf der Messe Automatica in München präsentiert.
    Auch in der Zukunft gibt es noch jede Menge Arbeit, aber mit völlig neuen Anforderungen und Berufsbildern (picture-alliance / dpa / Peter Kneffel)
    Hintergrund der geplanten Veränderungen, die mit dem kommenden Jahr in Kraft treten werden, ist die Annahme des rapiden Wandels in der Arbeitswelt durch die Digitalisierung. Bis zum Jahr 2025 sollen rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland durch Automatisierung und technischen Fortschritt wegfallen.
    Auch Hochqualifizierte könnten durch Maschinen ersetzt werden
    Zwar sinkt mit zunehmender Qualifikation das Risiko, durch Maschinen ersetzt zu werden. Gleichwohl steigt die Wahrscheinlichkeit auch in Facharbeiter und Expertenberufen spürbar an. So ist der Anteil der Tätigkeiten, die potenziell von Computern oder IT-gestützter Technologie erledigt werden können, nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zwischen 2013 und 2016 bei den Facharbeiterberufen von 45 Prozent auf 54 Prozent, bei den Spezialisten von 33 Prozent auf 40 Prozent und bei Spitzenexperten von 19 Prozent auf 24 Prozent gestiegen. Auf der anderen Seite werden bis zum Jahr 2025 rund 2,1 Millionen neue Jobs entstehen, für die aber ganz andere Qualifikationen gefragt sein werden.
    "Deutschland geht also die Arbeit nicht aus, aber es wird in vielerlei Hinsicht andere Arbeit sein. Und das betrifft sämtliche Berufsgruppen, ob am Band oder im Büro", sagt Arbeitsmister Hubertus Heil.
    Ausbau der geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten soll verstärkt werden
    Kernelement der Reform ist deshalb der Ausbau der geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern frühzeitig Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln wollen, die über die Anforderungen des bisherigen Berufsfeldes hinausgehen, werden dabei von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt. Dafür muss der jeweilige Berufsabschluss vier Jahre zurückliegen und die Arbeitnehmer dürfen in den vorausgegangenen vier Jahren auch nicht an einer öffentlich geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben.
    Außerdem muss die Weiterbildung außerhalb des Betriebs von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und mindestens vier Wochen umfassen. Ergänzend soll die Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung der Bundesagentur ausgebaut werden, um gezielt neue Berufs und Tätigkeitsfelder zu erschließen.
    "Das ist gut investiertes Geld. Ordnungspolitisch bleibt es dabei. Das ist Aufgabe der Unternehmen selbst, in Weiterbildung und Qualifizierung zu investieren. Wir unterstützen aber das Ganze mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit - vorrangig in kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch bei großen."
    Betont Hubertus Heil. Gefördert wird im Regelfall nur, wenn sich die Unternehmen an den Weiterbildungskosten beteiligen. Die Zuschüsse der Bundesagentur sind gestaffelt. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten bekommen die Hälfte der Kosten erstattet. Größere Unternehmen erhalten ein Viertel der Kosten.
    FDP und Grüne kritisiert Reform
    Eine Ausnahme gibt es für Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Für sie werden die Kosten komplett von der Bundesagentur übernommen. Ausnahmen kann es auch für Arbeitnehmer über 45 Jahre und Schwerbehinderte geben. Aber die Reform bleibt nicht unwidersprochen. Die FDP sieht vor allem die Weiterbildungsträger als Gewinner der Gesetzesänderung an.
    "Es muss gefragt werden, ob dann auch die Mittel bei den Betroffenen wirklich ankommen oder ob dabei eine Weiterqualifizierungsindustrie finanziert werden soll. Und dabei ist es uns völlig egal, ob das gewerkschaftsnahe Institute sind oder Arbeitgebernahe."
    So der FDP-Abgeordnete Michael Theurer. Für die Grünen ist die Reform dagegen nicht hinreichend. Sie fordern schon seit langem eine Arbeitsversicherung, bei der die fortwährende Qualifizierung der Arbeitnehmer und der Selbstständigen fest verankert sein sollte.
    "Und dabei reicht ein Recht auf Weiterbildungsberatung nicht aus. Wir brauchen ein Recht auf Weiterbildung. Und wir brauchen eine bessere finanzielle Absicherung bei Weiterbildung, damit sich die Menschen die Weiterbildung auch leisten können."
    Sagt der Grünen-Arbeitsmarktexperte Wolfgang Strengmann Kuhn. Da habe der Bundesregierung bei dieser Reform noch der Mut gefehlt.