
Die SPD-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie habe in vielen Gesprächen, etwa mit Trans-Personen, eine unendliche Erleichterung gespürt. Ohne korrekte Ausweisdokumente sei die gesellschaftliche Teilhabe stark eingeschränkt.
                Seit dem 1. November 2024 können Menschen den Vornamen und den Geschlechtseintrag beim Standesamt per Erklärung ändern lassen. Laut dem Statistischen Bundesamt haben seither mehr als 22.000 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Zuvor brauchte man zwei psychiatrische Gutachten sowie einen Gerichtsbeschluss. Die neuen Regeln sind umstritten. Kritiker führen unter anderem den Fall des Rechtsextremisten Sven Liebich als Beleg für die Missbrauchsanfälligkeit an.
                Diese Nachricht wurde am 01.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
              