Fall Liebich
Queerbeauftragter der SPD lehnt Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz ab - "Kein strukturelles Problem"

Die SPD lehnt Forderungen aus der Union nach umfassenden Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz ab.

    Marla-Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, sitzt in einem Saal des Landgerichts.
    Marla-Svenja Liebich, ehemals Sven Liebich (Sebastian Willnow/dpa)
    Der queerpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Droßmann sagte dem Magazin "Der Spiegel", pauschale Verschärfungen oder ein Rückdrehen des Gesetzes lehne er ab. Die verurteilte Rechtsextremistin Liebich habe das Gesetz gezielt missbraucht. Es gebe aber kein strukturelles Problem. Liebich war vor zwei Jahren - damals noch als Mann - unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nach einer Änderung des Geschlechtseintrags kann sie die Strafe in einem Frauengefängnis verbüßen.
    Bundesinnenminister Dobrindt kritisierte, Justiz, Öffentlichkeit und Politik würden zum Narren gehalten. Nötig sei eine Debatte darüber, wie klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels wieder verankert werden könnten.
    Diese Nachricht wurde am 28.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.