
Kuhle sagte im Deutschlandfunk, so würden nur Tatverdächtige einer Datenspeicherung unterzogenund nicht 80 Millionen Bundesbürger, die sich nichts hätten zuschulden kommen lassen. Auch gebe das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren den Behörden mehr Befugnisse als bisher. Die theoretische Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung habe in 20 Jahren nicht zum Erfolg geführt, meinte Kuhle.
Bundesjustizminister Buschmann, ebenfalls FDP, hatte gestern seinen Entwurf für die anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen veröffentlicht. Daten sollen künftig erst dann für eine gewisse Zeit gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Den Sicherheitsbehörden reicht das nicht; sie fordern eine pauschale Speicherung.
Diese Nachricht wurde am 25.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.