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Radsport
Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Sinkewitz

Patrik Sinkewitz ist Wiederholungstäter. Der Radprofi war Anfang 2011 positiv auf das Wachstumshormon HGH getestet worden. Das Schweizer Bundesgericht hat die Entscheidung des Internationalen Sportgerichthofes im Fall Sinkewitz in letzter Instanz bestätigt.

Von Heinz Peter Kreuzer | 07.07.2014
    Mit der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts steht der Straßburger-Test zum Nachweis des Wachstumshormons HGH – auch Isoformentest genannt – auf rechtlich sicherem Boden. In der Vergangenheit war die Bestimmung der Grenzwerte durch die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA angezweifelt worden. Die Nationale Anti-Doping Agentur hatte Sinkewitz wegen Wachstumshormon-Dopings 2011 für acht Jahre gesperrt. Das Urteil wurde dann vom Deutschen Sportschiedsgericht DIS wieder aufgehoben. Grund waren die umstrittenen Grenzwerte.
    Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte im HGH-Fall des estnischen Langläufers Andrus Veerpalu ebenfalls die Festlegung der Grenzwerte bemängelt. Und die WADA aufgefordert, diese Werte noch einmal zu überprüfen. Dies war schon vor der CAS-Entscheidung im Februar dieses Jahres längst geschehen. Im Prinzip wurden bei der Überprüfung die bisherigen Grenzwerte bestätigt. Professor Mario Thevis vom Kölner Zentrum für Präventive Dopingforschung:
    „Dieses Problem sollte jetzt gelöst sein, da die Grenzwerte mit der geforderten Menge an Referenzwerten bestimmt wurden, kontrolliert wurden. Es hat sich gezeigt, dass nur marginale Änderungen erforderlich waren."
    Das sah das Schweizer Bundesgericht ebenso wie der CAS. Der andere Beschwerdepunkt war die „Verweigerung" des neuen Biomarler-Verfahren zum Nachweis des Wachstumshormons. Sinkewitz wollte mit dem 2012 von der WADA zugelassenen Verfahren seine Unschuld beweisen. In der Praxis sei das nicht möglich, sagt der Experte Professor Thevis. Der ältere Isoformentest und der neue Biomarkertest würden sich ergänzen. Aber man könne die eine Methode nicht durch die andere ersetzen.
    "Der Isoformentest ist im Vorteil, wenn es um den Nachweis einer Wachstumshormongabe kurz nach Absetzen oder noch während der Gabe des Wachstumshormons zu einer Dopingkontrolle kommt. Während der Biomarkertest eine gewisse Zeit braucht, da er den Effekt des Wachstumshormons -Dopings bestimmt. Und dementsprechend ist er effektiver, wenn die Gabe des HGH einige Tage zurückliegt. Im Idealfall wendet man beide an, um ein größeres Zeitfenster abzudecken."
    Die Sicht des Wissenschaftlers hat dann auch das Schweizer Bundesgericht bestätigt.