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Oberverwaltungsgericht
 Räumung vom Hambacher Forst 2018 war rechtens

Die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst im Jahr 2018 war rechtens.

    Ein Baumhaus im Hambacher Forst mit Regenbogenfahne und Transparent "Utopie braucht Freiheit"
    Ein ehemaliges Baumhaus im Hambacher Forst. (Archivbild) (imago images / Tim Wagner)
    Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Das Land habe sich dabei auf den im Bauordnungsrecht verankerten Brandschutz berufen dürfen. Damit änderten die Richter eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ab. Damals war der Kläger, der eines der geräumten Baumhäuser bezogen hatte, noch erfolgreich gewesen. Das Gericht ließ die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zu. (Az.: 7 A 2635/21).
    Diese Nachricht wurde am 16.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.