
Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Das Land habe sich dabei auf den im Bauordnungsrecht verankerten Brandschutz berufen dürfen. Damit änderten die Richter eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ab. Damals war der Kläger, der eines der geräumten Baumhäuser bezogen hatte, noch erfolgreich gewesen. Das Gericht ließ die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zu. (Az.: 7 A 2635/21).
Diese Nachricht wurde am 16.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.